Allgemeine Nutzungsbedingungen

Ausgabe: November 2020 PME.07.01.2020.1.C
Salbæk Technology Group: Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ref.: JC 839

1. ALLGEMEINES

  • a) Der in diesem Dokument verwendete Firmenname „Sal-Tech“ (im Folgenden als „wir“, „uns“ bezeichnet) umfasst alle Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Niederlassungen innerhalb der Salbæk Technology Group, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Sal-TechSal Easy Packaging v/G. Salbæk (CVR Nr. DK 18429098) " und "Sal-Tech HKG Limited, (Registrierungsnr. HK 1553382) Sal-Tech Embalaje SL (CIF:B019700Y5)."
  • b) Sal-Tech behält sich das Recht auf jede Bestellung vor.
  • c) Ein Vertrag oder eine Vereinbarung wird mit einem abgeschlossen und kann nicht mit einem anderen Sal-Tech-Unternehmen angefochten werden, außer mit dem der Vertrag abgeschlossen und der Auftrag bestätigt wurde, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart und unterzeichnet. Laufen Aufträge über eine oder mehrere Sal-Tech Gesellschaften, ist dies in der schriftlichen Vertragsgrundlage zu spezifizieren.

2. LIEFERUNG UND ANNAHME

  • a) EXW Dänemark Sal-Tech Easy Packaging, EXW Hongkong Sal-Tech HKG Limited, Sal-Tech Embalaje SL und/oder direkt von einem Drittanbieter. Gemäß EG-Kriterien Incoterms2020 oder wie in der Auftrags-/Angebotsgrundlage angegeben.
  • b) Lieferzeit gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung, Bestätigungs-E-Mail und/oder für Bestellungen unter 7.500 DKK/1.000 USD/EURO telefonisch bei bekannten Handelsbeziehungen.
  • c) Wenn keine Auftragsbestätigung oder Bestätigungs-E-Mail / mündliche Bestätigung in Bezug auf eine Bestellung erfolgt ist, liegt es in der Verantwortung des Käufers, die Bestellbestätigung innerhalb von 7 Tagen ab Bestellung zu erhalten, andernfalls muss die Bestellung als angesehen werden entlassen.
  • d) Die von Sal-Tech ausgestellte Auftragsbestätigung ist die Annahme der Bestellung – die schriftliche oder mündliche Bestellung des Käufers, von Sal-Tech Produkte und/oder Dienstleistungen zu kaufen.
    I. Abweichungen zwischen dem Willen des Käufers und der Auftragsbestätigung sind vom Käufer innerhalb von 3 Tagen, jedoch vor Absendung der Bestellung, schriftlich zu klären, um möglichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
    II. 27. b)
  • e) Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen zu stornieren, abzulehnen und bei Webshops erhaltene Vorauszahlungen, technisch nicht einwandfreie Bestellungen, kürzere Lieferzeiten und dergleichen zurückzuerstatten.
  • f) Sollten Transportschäden auftreten, sind diese bei der Warenannahme anzugeben und auf dem Transportbrief zu vermerken und direkt beim Transportunternehmen zu reklamieren, da dies nicht im Verantwortungsbereich von Sal-Tech liegt und zwischen dem empfangenden Kunden und dem Transportunternehmen liegt fraglich. Sal-Tech wird Ihnen so gut wie möglich helfen, unverbindlich

3. MUSTER/DARLEHEN

  • a) Vor der Auftragserteilung müssen Mustersendungen/Ausleihen vereinbart werden, die schriftlich erfolgen und in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen werden.
  • b) Der Käufer trägt alle Kosten, die mit Frachtkosten verbunden sind, einschließlich etwaiger Nebenkosten.
  • c) Die Übersendung/Ausleihe von Mustern dient ausschließlich zu Testzwecken, aber sobald die Ware durch den Käufer zum Zwecke ihrer tatsächlichen Herstellung/Verwendung verwendet wird, steht der Kaufpreis Sal-Tech hiervon zu.
  • d) Bei Überschreitung des für die Musterrücksendung festgesetzten Termins ist der Kaufpreis für die Ware innerhalb von 8 Tagen fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • e) Alle Verbrauchsmaterialien, die der Käufer in der Muster-/Ausleihfrist verwendet hat, sind an Sal-Tech zu zahlen, d.h. (Verbrauchsmaterialien in Charge gutgeschrieben.) . 

4. VORBEHALT DES WARENEIGENTUMS

  • a) Das Eigentum an der Ware verbleibt bei Sal-Tech, bis zwei Bedingungen erfüllt sind;
    I. Zahlung des Kaufpreises
    II. Der Eingang der Lieferung wird uns mitgeteilt.
  • b) Der Käufer ist verpflichtet, bei Nichtzahlung unverzüglich mitzuteilen, wo die Geräte im gleichen Zustand wie bei der Lieferung aufbewahrt werden.
  • c) Mietgeräte müssen sicher als Eigentum des Sal-Tech . gekennzeichnet sein

5. PREISE

  • a) Alle Preise sind in USD, EUR, DKK ohne Mehrwertsteuer, Zollabfertigung nach Dänemark, Hongkong, Spanien, jedoch ohne eventuell anfallende Umwelt- oder andere Steuern angegeben.
  • b) Irrtümer in Preislisten usw. vorbehalten. Änderungen vorbehalten. c) Alle unsere Preise verstehen sich ausschließlich Lieferung ab Werk. Werke (Incoterms 2020).
  • d) Der Käufer ist für alle Mehrgebühren im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf; Mehrwertsteuer, Zölle, Umweltsteuern oder sonstige Nebenabgaben, die für die Lieferung der Ware anfallen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • e) Sal-Tech behält sich das Recht vor, Preisfehler zu korrigieren oder zu ergänzen, ohne an eine Vereinbarung rechtlich gebunden zu sein.
  • f) Bei Währungsschwankungen von mehr als 5 % behalten wir uns das Recht vor, die Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • a) Standardmaterialien und -ausrüstung unter 50.000DKK/10.000USD/8.000Euro Rechnungssumme: Netto 8 Tage ab Rechnungsdatum, vorausgesetzt, Ihr Unternehmen hat einen festgelegten Kreditrahmen und eine festgelegte Laufzeit beantragt und genehmigt.
  • b) Die Zahlung hat fristgerecht zu erfolgen, andernfalls werden Zinsen in Höhe von 2,0 % pro Kalendermonat berechnet.
  • c) Ausrüstung über 50.000DKK/10.000USD/8.000Euro: Netto-Nachnahme oder in einigen Fällen nur gegen teilweise oder vollständige Vorauszahlung, normalerweise nicht vorrätige Maschinen und Maschinen über 50.000DKK/10.000USD/8.000 Euro, aber wir behalten uns vor das Recht für jede Bestellung oder gemäß den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Zahlungsbedingungen.
  • d) Muster/Ausleihe von Geräten nur nach Vereinbarung.
  • e) Sondermaterialien und Materialien, die normalerweise nicht lagerhaltig sind: 50% auf Bestellung und 50% 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  • f) Bestellungen von Kunden online über einen STG-Webshop, die keinen Kreditrahmen beantragt haben und deren Bestellung unter 1.500DKK/200USD/160Euro liegt, behalten wir uns das Recht vor, bei Nichtvorauszahlung direkt auf der Grundlage der Proforma-Rechnung von Webshop-System. Bestellungen sollten über einen unserer Webshops erfolgen und die Vorauszahlung derselben sollte direkt online über eines der vorgeschlagenen Zahlungsgateways erfolgen.

7. BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR PREIS UND RABATTE UND FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN:

  • a) Bei Zuschlags- und/oder Skontovereinbarung gelten die Zahlungsbedingungen grundsätzlich netto Vorkasse oder sofort bei Lieferung.
  • b) Wünscht ein Kunde eine Finanzierungsvereinbarung, kann dies nur erfolgen, wenn der Kunde über mehrere Rechnungen und Zeiträume hinweg ein fristgerechtes Zahlungsverhalten nachgewiesen hat.
  • c) Ebenso ist es erforderlich, dass der Kunde ein Bestellanforderungssystem verwendet, um eine schriftliche Bestellung per E-Mail mit verwendeter Referenznummer zuzustellen, und sich verpflichtet, uns über Kommunikationswege sowie wesentliche Änderungen in Konten / Budgets usw., die sich auswirken können, auf dem Laufenden zu halten unserer Bonitätsbeurteilung. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, bei wesentlichen Änderungen der Zahlungsfristen Preisanpassungen, Gebühren und Zinsen zu verlangen und Vereinbarungen im Einzelfall aufzuheben.

8. LIMITATIONS OF LIABILITY

  • a) Sal-Tech behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, wenn wir ernsthaft glauben, dass sich die Lieferung der Ware als belastend erweisen wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zu kurze Transportfrist / Kreditwürdigkeit des Käufers / höhere Gewalt.
  • b) Sal-Tech haftet nicht für Schäden an der Ware während des Versands/der Transportzeit.
  • c) Für den Fall, dass der Spediteur oder Spediteur nachweislich für Schäden/Verspätung/Verlust von Gütern haftet, während sich die Güter noch in ihrem Gewahrsam befanden, muss die Partei, die ihnen diese Aufgabe übertragen hat, Abhilfe schaffen, wenn gesucht, die Beschädigung/Verspätung/Verlust der Ware.
  • d) Sal-Tech wird den Käufer, ohne dazu verpflichtet zu sein, bei der Beseitigung von Verlusten/Beschädigungen/Verzögerungen an der Ware während der Versand-/Transportzeit unterstützen.

9. GARANTIE

  • a) Wenn der Käufer nachweist, dass die an ihn gelieferte Ware innerhalb eines Zeitraums von 1 Jahr nach Lieferung mangelhaft ist oder geworden ist, behält sich der Käufer das Recht vor, diese kostenlos durch Sal-Tech.
  • b) Die Garantie erstreckt sich nicht auf Arbeit oder ausgetauschte Komponenten aufgrund von unsachgemäßer Handhabung der Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf; unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder Materialien, Fehler in Festinstallationen, defekte Sicherungen oder fehlende notwendige Reinigung.
  • c) Gewährleistungsansprüche müssen sich nach Artikelnummer, Maschinennummer und Liefer-Rechnungs-Nr.
    d) Alle Nebenkosten, die zum Zwecke der Reparatur von Waren an der Adresse des Käufers anfallen, sind vom Käufer zu tragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Fahrstunden- und Kilometerkosten und andere mögliche damit verbundene Reisekosten.
  • e) Maschinen, die in einer unserer Reparatureinrichtungen abgegeben werden, werden kostenlos repariert, mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit dem Versand/Transport der Ware von und zu unserer Werkstatt.
  • f) Bei Garantiearbeiten, die am Geschäftssitz des Käufers oder in unserer Werkstatt ausgeführt werden, muss auf dem Servicebericht deutlich vermerkt werden, dass das/die Teil(e) im Rahmen der Garantie zum Austausch angenommen wird; andernfalls werden die Teile und der Arbeitsaufwand für den Austausch berechnet, da sie als Verschleißteile gekennzeichnet sind.

10. PRODUKTHAFTUNG

  • a) Sal-Tech haftet für den Schaden, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit von Sal-Tech oder anderen verursacht wurde, da Sal-Tech verantwortlich ist.
  • b) Sal-Tech haftet während der Garantiezeit nicht für Schäden, die das Produkt verursachen kann.
  • c) Die Produkthaftung von Sal-Tech geht niemals über die Versicherungsdeckung von Sal-Tech hinaus. Sal-Tech haftet niemals für Schäden an Immobilien oder persönlichem Eigentum, einschließlich entgangenen Gewinns, entgangenen Gewinns oder anderen indirekten Verlusten.
  • d) Wenn ein Dritter Ansprüche gegen Sal-Tech erhebt oder auf Forderungen kauft, muss er die andere Partei unverzüglich benachrichtigen.
  • e) Sal-Tech und der Besteller sind wechselseitig verpflichtet, sich vor einem Gericht oder Schiedsgericht zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen einen von ihnen wegen angeblich durch das gelieferte Material verursachter Schäden vorladen zu lassen.
  • f) Die Beziehung zwischen Sal-Tech und dem Käufer sollte gemäß der Klausel bezüglich Gerichtsstand und anwendbarem Recht behandelt werden.

11. KLIMATISCHE BEDINGUNGEN FÜR DIE LAGERUNG:

  • a) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird standardmäßig vorausgesetzt, dass sich die Geräte, die Verpackungen in einem Temperaturbereich zwischen 5 und 30 Grad Celsius, einer maximalen Luftfeuchtigkeit von weniger als 80 % rF und Wärmeschwankungen mit bis zu 5 Grad pro Stunde ändern.
  • b) Bei falscher Lagerung beginnt die Lagerung mit der Aufteilung der Rohstoffzusammensetzung, was zu Reibungsveränderungen, Geruchs- und Farbveränderungen führen kann.
  • c) Daher ist es wichtig, dass die Materialien nach folgenden Richtlinien gelagert werden:
    I. Produkte müssen vor längerer Lichteinwirkung (Sonnenlicht und direkte Strahlung aus anderen Quellen) geschützt werden.
    II. Die Produkte müssen vor äußeren Einflüssen geschützt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wind, Regen, Staub und andere Wetterbedingungen, es sei denn, dies wurde zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich vereinbart. Soll ein Produkt im Freien verwendet werden, muss dies während des Kaufprozesses besprochen werden, um einen angemessenen Schutz vor diesen äußeren Faktoren zu gewährleisten.
    III. Die Produkte sollten zwischen + 5 Grad bis + 25 Grad gelagert werden.
    NS. Produkte sollten nicht in unmittelbarer Nähe von Heizungen, Wärmestrahlung oder Hitze gelagert werden und
    V. Stapeln sollte vermieden werden.
  • d) Bei Materialien müssen die Produkte vor der Verwendung produktionsakklimatisiert werden, d. h. Lagerung für 24-48 Stunden in Produktionsstätten oder ähnlichem Klima.
  • e) Die Umverpackung darf erst kurz vor Gebrauch entfernt werden.
  • f) Unbenutzte Gegenstände wieder lichtdicht verpackt.
  • g) Rückverfolgbarkeit: Informationen wie Bestellnummer, Seriennummer, Abmessungen und Rollen-No-Etiketten Rollen oder Kartons sollten vor der Verarbeitung nicht entfernt werden. Die Informationen sind wichtig bei allen Fragen zur Lieferung.
  • h) Haltbarkeit:
    I. Bearbeitung von Kunststofffolie innerhalb eines (1) Jahres nach der Herstellung.
    II. Je nach Additiv wird hinzugefügt: Trennmittel, UV-Stabilisatoren oder antistatisch.
    III. Bei der mit Druck behandelten Kunststofffolie kann eine kürzere Haltbarkeit erforderlich sein.
    NS. Alle Filmrollen sollten aufrecht stehend gelagert werden.

12. RÜCKGABE VON WAREN

  • a) Geräte und Materialien werden ohne Rückgaberecht verkauft.
  • b) Bei vereinbarter Rücksendung werden nur 90 % des Rechnungsbetrages gutgeschrieben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und/oder auf unserer Rechnung vermerkt ist.

13. VORBEREITUNG/INSTALLATION

  • a) Sal-Tech bietet optionalen Service zur Installation/Vorbereitung bestimmter Maschinen oder Geräte. Für den Fall, dass Sal-Tech die Bereitstellung und Installation durchführen muss; an Stelle unseres Stundensatzes für Servicearbeiten werden dem Besteller die Vertragsstunden in Rechnung gestellt.
  • b) Sofern die Bereitstellung und Installation innerhalb einer Tageslücke erfolgt, werden diese Tage/Stunden in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
  • c) Für die Bereitstellung von für die Montage erforderlichen Hebe- und Transportmitteln und notwendigem zusätzlichem Personal ist der Käufer verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • d) Sofern nicht anders vereinbart, berechnen wir einen Stunden- und Kilometersatz, der eine Mindestgebühr von 50 km für alle von uns erbrachten Dienstleistungen vom Ausgangspunkt unserer Techniker bis zu ihrer Rückkehr zu derselben Basis umfasst.
  • e) Der Käufer trägt die mit Reise- und Fahrtkosten verbundenen Kosten, wie z. B. Überbrückungspreise, Flugtickets, Hotel, Verpflegung usw., die zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 % nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

14. TELEFONSERVICE

  • a) Sal-Tech geht davon aus, dass der Käufer gängige technische und betriebliche Probleme lösen kann, jedoch kann der Käufer unsere Beratung in Anspruch nehmen, wobei ihm die Abrechnung auf Basis unseres regulären Stundensatzes für die von uns erbrachten Dienstleistungen mit einer Mindestdauer von 5 Minuten erfolgt wobei die Mindestabrechnung 30 Minuten beträgt.

15. BESCHWERDEN

  • a) Beanstandungen sind Sal-Tech unverzüglich innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung/Auftragsbestätigung des Produkts und/oder der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen.
  • b) Eine rechtzeitig eingereichte Reklamation setzt die fällige Zahlung nicht aus, es sei denn, Sal-Tech hat schriftlich etwas anderes vereinbart.
  • c) Sal-Tech wird sich nach Kräften bemühen, im Falle einer Reklamation eine gütliche Einigung mit dem Käufer zu erzielen. 

16. STUNDENPREIS

  • a) Grundlage der Abrechnung ist der jeweils aktuelle Stundensatz für Servicearbeiten und Fahrstunden. Servicearbeiten und Fahrstunden werden auf Stundenbasis abgerechnet, wobei die Mindestabrechnung 1 Stunde mit anschließender Aufteilung in halbe Stunden pro angefangenem Gerät beträgt.
  • b) Der reguläre Stundensatz gilt für Stunden zwischen 6:00 und 18:00 Uhr und maximal 7,5 Stunden pro Tag.

17. REISEN

  • a) Soweit nicht anders vereinbart, berechnen wir die Rechnung nach Stunden- und Kilometersatz. Angesetzter Stunden- und Kilometertarif ist der jeweils aktuelle von Sal-Tech festgelegte Tarif.
  • b) Die Mindestgebühr beträgt 50 km. Reise- und Fahrtkosten wie Brückentarife, Flugtickets, Hotel, Verpflegung etc. werden nach Aufwand zuzüglich 15 % Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
  • c) Die Fahrtkosten beginnen vom Ausgangspunkt unseres Technikers, zurück zu diesem, mit der Verteilung in Bezug auf andere Dienstleistungen, die auf derselben Reise durchgeführt werden.

18. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

  • a) Alle geistigen Eigentumsrechte sind bei Sal-Tech vorbehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf; Urheberrechte, Patente, Texte, Marken, Illustrationen, Fotos, Grafiken, Dateien, Designs, Arrangements etc.
  • b) Die Website von Sal-Tech und alle darin enthaltenen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  • c) Sofern das Produkt mit eingebetteter Software geliefert wird, behält der Käufer lediglich eine nicht ausschließliche Softwarelizenz in Form von Nutzungsrechten an der Software, die auf die in der jeweiligen Produktspezifikation genannten Zwecke beschränkt ist. Darüber hinaus erwirbt der Käufer keine Rechte in Form von Lizenzen, Patenten, Urheber-, Marken- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten an diesem Produkt. Der Käufer erwirbt keine Rechte am Quellcode der Software.
  • d) Gelieferte Handbücher und Zeichnungen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch verbreitet werden.
  • e) Übersetzungen sind stets Eigentum und Urheberrecht von Sal-Tech.

19. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

  • a) Alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen, einschließlich Zeichnungen und technische Unterlagen, die Sal-Tech dem Käufer übergibt („vertrauliche Informationen“), bleiben Eigentum von Sal-Tech und sind vom Käufer vertraulich zu behandeln.
  • b) Vertrauliche Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Sal-Tech nicht kopiert, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die der Übertragung verwendet werden.
  • c) Vertrauliche Informationen sind auf Verlangen an Sal-Tech zurückzugeben.

20. VERBOT DES WEITERVERKAUFS ZU ILLEGALEN ZWECKEN

  • a) Die Produkte von Sal-Tech werden für den zivilen Gebrauch hergestellt. Die Produkte von Sal-Tech dürfen nicht für Zwecke verwendet oder weiterverkauft werden, die in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder Raketen stehen, die solche Waffen liefern können.
  • b) Die Produkte von Sal-Tech dürfen nicht an Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen verkauft werden, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit terroristischen oder Drogenaktivitäten in Verbindung stehen.
  • c) Die Produkte von Sal-Tech können gesetzlichen Vorschriften und Beschränkungen unterliegen und können Beschränkungen beim Verkauf in Länder / Kunden unterliegen, die von Export- und Importverboten betroffen sind.
    I. Beim Weiterverkauf von Sal-Tech Produkten in diese Länder / Kunden sind solche Beschränkungen zu beachten.
    II. Die Produkte von Sal-Tech dürfen nicht weiterverkauft werden, wenn Zweifel oder der Verdacht bestehen, dass die Produkte für die oben genannten Zwecke verwendet werden können.
    III. Wenn der Käufer weiß oder vermutet, dass gegen die vorstehenden Bedingungen verstoßen wurde, wird der Käufer Sal-Tech unverzüglich benachrichtigen.

21. HÖHERE GEWALT UND STORNIERUNG

  • a) Sal-Tech behält sich das Recht vor, Bestellungen aufgrund von Umständen zu stornieren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Sal-Tech liegen, wie z. Gesundheitsnotstand, Unruhen, Unruhen, Krieg, Terrorismus, Feuer, behördliche Vorschriften, Streiks, Aussperrungen, Verlangsamung, Transportmangel, Engpässe, Krankheiten oder Verzögerungen oder Ausfall der Lieferungen von Lieferanten, Unfälle bei Produkttests und /oder fehlende Energieversorgung.
  • b) Sal-Tech haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen, wenn diese Versäumnisse oder Verzögerungen auf einen Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder einen anderen Grund außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschränkungen, die von Regierungen, lokalen Behörden, relevante Unternehmen oder andere Einrichtungen, Infektion oder Quarantäne, etwaige Beschränkungen, die den Transport oder die Logistik oder die Produktion betreffen usw.
  • c) Alle Befugnisse des Käufers werden in den in 21. (a) und 21. (b) genannten Fällen und Umständen ausgesetzt oder beendet. Der Käufer kann im Falle einer Stornierung oder verspäteten Lieferung weder Schadensersatz verlangen noch Ansprüche gegen Sal-Tech geltend machen.

22. GLOBAL COMPACT

  • a) Sal-Tech unterstützt die UN Global Compact Initiative, was bedeutet, dass sich Sal-Tech zur Einhaltung der 10 Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsrechten, Umwelt und Korruption verpflichtet. Sal-Tech fordert daher auch den Käufer auf, diese Grundprinzipien einzuhalten. Weitere Informationen zum Global Compact: http://www.unglobalcompact.org

23. TEILINVALIDITÄT

  • a) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Sal-Techs AGB nichtig und/oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Dokuments unberührt.

24. ANSPRÜCHE DRITTER

  • a) Wenn ein Dritter Ansprüche gegen Sal-Tech erhebt oder auf Forderungen kauft, muss er die andere Partei unverzüglich informieren. Sal-Tech und der Besteller sind wechselseitig verpflichtet, sich vor einem Gericht oder Schiedsgericht zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen einen von ihnen wegen angeblich durch das gelieferte Material verursachter Schäden vorladen zu lassen. Die Beziehung zwischen Sal-Tech und Käufer ist gemäß den Ziffern 26 und 27 zu behandeln.

25. GELTENDES RECHT

  • a) Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Dänemark und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen.

26. ZUSTÄNDIGKEIT

  • a) Das Gericht von Kopenhagen, Dänemark, ist nicht ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

27. ANDERE BEDINGUNGEN

  • a) INCOTERMS 2020 & NLM 94 bilden die Grundlage für jede Vereinbarung zwischen Sal-Tech und dem Käufer für alle Bedingungen, die oben nicht erwähnt wurden.
  • b) Jede ausgestellte Auftragsbestätigung/Proforma-Rechnung/Rechnung ersetzt sofort alle vorherigen Mitteilungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mails und Telefongespräche, in Bezug auf diese Bestellung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in das Auftragsgrundlagendokument angepasst.