Neuregelung die Sicherung der Luftfracht.

Neue Regeln für die Sicherheit von Luftfrachtsendungen

Luftfrachtsendungen müssen seit den Ereignissen vom 11. September 2001 besonders gegen den unbefugten Zugriff Dritter geschützt werden.

Ab 29. April 2013 gelten im Luftfrachtbereich EU-weit neue Regeln, nun wurden die Sicherheitsvorschriften verschärft. Nach den neuen Regeln gilt die Ladung eines Unternehmens nicht als „sicher“, wenn dieser amtliche Status „Amtlich anerkannter bekannter Versender“ nicht gegeben ist.

Hier geht es vor allem darum, dass die alte Vereinbarung „Bekannter Versender“ ab 29. April ungültig wird. Der Status muss daher von jedem der betroffenen Unternehmen erneuert werden.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Verordnung ist es, Luftfracht gegen Manipulation und unberechtigten Zugriff zu sichern. In diesem Zusammenhang hilft STEP Strap mit Ihrem aufgedruckten Namen auf dem Band, diesen Status sicherzustellen. Damit werden die Anforderungen des Luftfahrtbundesamtes zur Zulassung zur Unterstützung aussagekräftiger bekannter Versender unterstützt - und gleichzeitig wird Ihr Unternehmen weltweit bekannt.

Ob bedrucktes PP, PET oder Gewebeband – bei Fragen oder Wünschen steht Ihnen unser Support unter Telefon +45 – 7027 2220, Skype easy.packaging oder per E-Mail support@sal-tech.com gerne zur Verfügung.

Neuregelung die Sicherung der Luftfracht.